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Politik der Besatzermächte: Der Vertrag von Sevres
Geschrieben am Samstag, 13. September 2008 von rinret

Allgemeine Geschichte

Mit dem Sieg der Alliierten im Ersten Weltkrieg und dem damit verbundenen Zusammenbruch des Osmanischen Reiches setzten sich Vertreter des Osmanischen Reiches, das durch den Großwesir von Mehmet VI. Damat Ferid vertreten wurde, und die Entente, dazu gehörten Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien, Griechenland, Polen Portugal, Rumänien, Jugoslawien, Tschecheslowakei, Kanada, Südafrika, Indien, Japan, Australien, Neuseeland und Hedjas (das westliche Saudi-Arabien) zusammen, um das Gebiet der Osmanen neu zu verteilen.

Die Kurden hatten mit dem Beginn des 20. Jh. eine neue Nationalbewegung in Gang gesetzt und sahen in diesem Treffen eine neue Chance ihre Unabhängigkeit zu erreichen. Sie einigten sich mit den Alliierten und konnten einen Zuspruch erreichen.

Am 19. August 1920 wurde der Vertrag von Sevres unterzeichnet und sah in den Paragraphen 62 bis 64 die Unabhängigkeit von Armenien, Hedjas und Mesopotamien vor. Kurdistan sollte zuerst autonome Rechte bekommen und später eine eventuelle Unabhängigkeit zugesprochen werden. Hinzu kam, dass das Vilayet Mosul später über einen Anschluss an Kurdistan entscheiden sollte. Der restliche Teil des Osmanischen Reiches wurde unter französisches, britisches, italienisches und griechisches Hoheitsgebiet gestellt.

Bei dem osmanischen Vertreter löste die Entscheidung große Proteste aus, doch mussten sie auf Druck der Alliierten den Vertrag unterzeichnen. Zur Ratifizierung kam es allerdings nie, da der Sultan sofort danach das Parlament auflöste. Zur gleichen Zeit formierte sich auf dem heutigen Boden der Türkei eine Unabhängigkeitsbewegung, an deren Spitze Mustafa Kemal, später genannt Atatürk, stand und als späterer Staatsmann diesen Vertrag nie anerkannte. Auch Mosul bekam nie die Gelegenheit einer autonomen oder unabhängigen Selbstbestimmung, da später auf Wunsch Großbritanniens, welches u.a. das Gebiet des heutigen Iraks als Hoheitsmandat verwaltete, Mosul an den Irak angegliedert wurde.

 

Dass die Alliierten einer eventuellen Unabhängigkeit Kurdistans zustimmten, ist vor allem dadurch zu erklären, dass sie einen türkischen Nachfolgestaat so klein wie möglich halten wollten, damit das Osmanische Reich entgültig zerschlagen war. Die Option für die Erlangung einer Unabhängigkeit aus der Autonomie heraus sah vor, dass sich unter den Kurden eine Einheit über die Stammesgrenzen hinweg bildete. Diese Option wurde im Paragraph 64 festgesetzt und lautete: „...ein Jahr nach der Unterzeichnung des Vertrages sich die Kurden in den von ihnen  mehrheitlich bewohnten Gebieten entschließen würden ihre Autonomie zu verlangen, dies zum Ausdruck brächten und sich dafür fähig erweisen würden, die türkische Seite diesem Begehren nachkommen werde.“ (Sen, S.4).

Diese Auflage zur Erlangung der Unabhängigkeit war für die Kurden schwer zu erfüllen. Zwar hatten sich die kurdischen Intellektuellen den Stammesfürsten angenähert, um eine Nationalgefühl innerhalb der rivalisierenden kurdischen Gemeinschaft zu wecken, doch diese Einigkeit zwischen den teilweise jahrhundertelangen rivalisierenden Stämmen lag trotz des Druckes zur Erlangung der Unabhängigkeit noch in weiter Ferne. Erst, wenn diese doppelte Auflage: Bereitschaft und Fähigkeit zur Autonomie gegeben war, hätte die Türkei einem kurdischen Staat zustimmen müssen.

 

Vertrag_von_Sevr.png 


Quellen: Smutek-Riemer, A.K.: Die Kurden. Frankfurt a.M. 1996; Ihsan, Mohammed: Ethnizität, Nationalismus, Religion und Politik in Kurdistan. Diss. FU-Berlin, Münster, 1997, Sen, F.: Zur aktuellen Lage der Kurden in der Türkei. ZfT 7, Essen 1992; Vanly, I.Ch.: Kurdistan und die Kurden. Bd.2, Göttingen 1986; Chaliand, G.: Die nationale Frage und die Rechte der Minderheiten. IN: Chaliand, G. (Hrsg.), Kurdistan und die Kurden. Bd. 1, Göttingen 1984, S. 19-37.


Der Vertrag von Sevres

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